Ab 1.1.2019 sind in Krankenhäusern in bestimmten Bereichen Mindestbesetzungen für das Pflegepersonal einzuhalten. Die vom Bundesgesundheitsministerium Anfang Oktober erlassene Verordnung sieht dabei unter anderem eine vierteljährliche Berichtspflicht vor. Zukünftig ist auch mit Vergütungsabschlägen bei Nichteinhaltung der Grenzen zu rechnen.
In kritischen Stellungnahmen zu den vorangegangenen Entwürfen der Verordnung wurde u.a. die Befürchtung laut, dass alleine die Erhebung und Übermittlung der Daten über die personelle Besetzung der pflegesensitiven Bereiche an das InEK zu zusätzlichen Kosten von 30 Millionen Euro pro Jahr führen könnte.
Für die Nutzer von POLYPOINT wird sich der Aufwand in Grenzen halten. Schliesslich gibt es alle erforderlichen Daten bereits im System.
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